Das Wichtigste zur Gewährleistungsbürgschaft vorab

Eine Gewährleistungsbürgschaft, auch als Mängelgewährleistungsbürgschaft bekannt, ist eine Absicherung, die vor allem im Bau- und Handwerksbereich genutzt wird. Neben der Baubranche wird diese Bürgschaft auch in anderen Investitionsgüter-Bereichen wie Maschinenbau, Anlagenbau u.a. eingesetzt. Sie dient dazu, die vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche Ihres Auftraggebers auf Mängelbeseitigung finanziell abzusichern. Und Sie müssen nicht auf einen Teil der Bezahlung warten, die der Kunde sonst als Bareinbehalt jahrelang zurückhalten kann. Das heißt: Wenn – nachdem Sie ein Bauwerk o.a. fertiggestellt haben – noch Mängel auftreten, kann Ihr Auftraggeber durch diese Bürgschaft sicherstellen, dass die Kosten für die Mängelbeseitigung gedeckt sind. Und zwar auch dann, wenn Sie als Auftragnehmer dazu beispielsweise wegen einer Insolvenz dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Bürgschaft wird in der Regel von einer Bank oder einer Versicherung bereitgestellt.

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Geld für Gewährleistungsbürgschaft

Die wichtigsten Fragen:

  • Warum braucht es eine Gewährleistungsbürgschaft?
  • Wann wird eine Gewährleistungsbürgschaft in Anspruch genommen, wann zurückgegeben?
  • Wann wird eine Gewährleistungsbürgschaft ausgestellt?
  • Wie hoch ist eine Gewährleistungsbürgschaft?
  • Was kostet eine Gewährleistungsbürgschaft und wer trägt die Kosten?
  • Wer stellt eine Gewährleistungsbürgschaft aus?

Warum braucht es eine Gewährleistungsbürgschaft?

Hand hält GeldscheineWenn Sie beispielsweise Bauträger sind, müssen Sie für die Beseitigung von Mängeln an fertiggestellten Bauprojekten bis zu fünf Jahre lang verfügbar sein. Das ist ein langer Zeitraum für Ihren Kunden, weshalb er meist einen Teil des Auftragsvolumen als Sicherheit einbehält. Denn es könnte ja sein, dass Sie auftretende Mängel nicht beseitigen – weil Sie beispielsweise insolvent gegangen sind. Für Sie bedeutet das, dass Sie Jahre auf die Rückzahlung dieses „Bareinbehalts“ warten müssen. Mit einer Gewährleistungsbürgschaft erhalten Sie gleich die volle Rechnungssumme, Ihr Auftraggeber ist aber abgesichert im Fall möglicher späterer Mängel. Die Gewährleistungsbürgschaft ist eine wichtige Absicherung für Ihren Kunden und schont zugleich Ihre Liquidität, da die Bürgschaft den Bareinbehalt ablöst.

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Wann wird eine Gewährleistungsbürgschaft in Anspruch genommen, wann zurückgegeben?

Im Falle Ihrer Insolvenz kann sich der Auftraggeber direkt an den Bürgen, also Ihrer Versicherung wenden. Die Bürgschaft endet ansonsten mit dem Ablauf der Verjährung. Bei Verträgen, die der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) folgen, bleibt der entsprechende Betrag für 4 Jahre geblockt. Im Gegensatz dazu kann bei Werksverträgen nach dem BGB eine 5-jährige Frist gelten (siehe folgenden Abschnitt).

Rechtliches rund um die Gewährleistungsbürgschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Zur Gewährleistungsbürgschaft finden sich Regelungen sowohl im BGB als auch bei der VOB/B.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

Das BGB regelt die allgemeinen Pflichten und Rechte bei Kauf- und Werkverträgen, einschließlich der Sachmängelhaftung. Hier sind insbesondere die Paragraphen § 434 (Sachmängel), § 435 (Rechtsmängel), § 437 (Ansprüche bei Mängeln), § 439 (Nacherfüllung), § 440 (Rücktritt und Schadensersatz bei Mängeln), § 441 (Minderung), und § 634a (Verjährung der Mängelansprüche) relevant. Diese Bestimmungen definieren die Ansprüche des Käufers und die Pflichten des Verkäufers bei Mängeln, die während der Gewährleistungsfrist auftreten.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B):

Die VOB/B kommt insbesondere bei Bauverträgen mit öffentlichen Auftraggebern zur Anwendung und ergänzt bzw. modifiziert teilweise die Regelungen des BGB-Werkvertragsrechts. Die VOB/B enthält unter anderem spezielle Regelungen zur Sachmängelhaftung, Gewährleistungsfristen und zur Ausgestaltung von Gewährleistungsbürgschaften. § 13 VOB/B regelt beispielsweise die Freiheit von Sachmängeln zum Zeitpunkt der Abnahme.

Wann wird eine Gewährleistungsbürgschaft ausgestellt?

Geschäftstreffen vor einem GebäudeEine Gewährleistungsbürgschaft wird in der Regel nach der Abnahme eines Auftrags und bei der Schlussrechnungsstellung ausgestellt. Die Bürgschaftsurkunde, die die Gewährleistungsbürgschaft dokumentiert, wird in der Regel von der Kautionsversicherung im Original ausgestellt und meist mit der Schlussrechnung an den Auftraggeber gesendet​.

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Wie hoch ist eine Gewährleistungsbürgschaft?

Die Höhe einer Gewährleistungsbürgschaft ist in der Regel auf maximal 5 Prozent des Gesamtauftragswerts begrenzt. Diese Obergrenze entspricht dem üblichen Sicherheitseinbehalt für Gewährleistungsansprüche​​​​​​. Die genaue Höhe der Bürgschaft kann jedoch variieren, abhängig von den spezifischen Vereinbarungen im Vertrag zwischen Ihnen und dem Auftraggeber.

Was kostet eine Gewährleistungsbürgschaft und wer trägt die Kosten?

Berechnung der Kosten für GewährleistungsbürgschaftDie Kosten für eine Gewährleistungsbürgschaft variieren und sind abhängig von mehreren Faktoren. Generell sind die Kosten bonitätsabhängig, d.h., die Prämie für die Bürgschaft kann bei guter Bonität günstiger sein. Durchschnittlich liegen die Kosten für eine Gewährleistungsbürgschaft bei etwa x bis y Prozent der Bürgschaftssumme. Typischerweise tragen Sie als Auftragnehmer die Kosten für die Gewährleistungsbürgschaft – sparen sich aber dafür das Thema Sicherheitseinbehalt: Sie müssen nicht noch Jahre nach Fertigstellung auf den vollen Rechnungsbetrag warten.

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Wer stellt eine Gewährleistungsbürgschaft aus?

Handschlag zur GewährleistungsbürgschaftAls Bürgen bieten sich Banken oder spezielle Versicherungen an. Grundsätzlich bietet die Bürgschaft durch eine Versicherung gleich mehrere Vorteile: Versicherer sind meist günstiger, schneller in der Bearbeitung und flexibler als Banken. Bei einer guten Bonität ist beispielsweise meist keine Sicherheit von Ihnen notwendig. Die Versicherungen, die Sie auch Bürgschaft.jetzt angeboten bekommen, sind blanko – eine Sicherheit wird also von Ihnen nicht verlangt. Vor allem aber wird die Gewährleistungsbürgschaft nicht auf eine bestehende Kreditlinie angerechnet. Das heißt, Sie haben eine bessere Liquiditätssituation.

Bürgschaft.jetzt ermöglicht Ihnen, in Echtzeit die Konditionen renommierter Versicherer miteinander zu vergleichen und so rasch zu einer Gewährleistungsbürgschaft zu optimalen Bedingungen zu kommen.

Wie beantrage ich eine Gewährleistungsbürgschaft?

Zu einer Gewährleistungsbürgschaft kommen Sie Dank Bürgschaft.jetzt nun viel einfacher als oft gedacht. Es reichen wenige Angaben, schon gibt Ihnen Bürgschaft.jetzt in Echtzeit unterschiedliche Angebote von Versicherungen aus. Sobald Sie sich für eins davon entschieden haben, wird die Antragstellung an die Versicherung vollautomatisch weitergeleitet. Die Versicherung überprüft den Antrag und stellt Ihnen den Versicherungsvertrag zur Verfügung. Sobald der Bürgschaftsrahmenvertrag steht, können Sie bei Ihrem Bürgen die Gewährleistungsbürgschaft beantragen. Ihr Versicherer sendet dann die Bürgschaftsurkunde an Sie oder direkt an Ihren Kunden. Damit sind seine möglichen späteren Ansprüche abgesichert.

Wer steckt hinter Bürgschaft.jetzt?

Alfons-Maria Gracher,
Geschäftsführer und Gründer

Kautionen und Bürgschaften sind unser Geschäft: Für unsere Kunden betreuen wir ein Ab­siche­rungs­volumen von rd. 17 Milliarden Euro und vermitteln jedes Jahr mehr als 2 Milliarden Euro Neugeschäft.

Damit sind wir Deutschlands führender Kautionsdienstleister und für die Anbieter eine gewichtige Stimme im Markt. Wir werden gehört – und nutzen das zum Vorteil unserer Kunden.