Das Wichtigste zur gewerblichen Mietkaution vorab

Eine gewerbliche Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die Sie bei der Anmietung einer Gewerbeimmobilie Ihrem Vermieter zahlen, um eventuelle zukünftige Forderungen aus dem Mietverhältnis abzusichern. Diese Forderungen können sich aus Schäden an der Mietimmobilie, ausstehenden Mieten oder anderen vertraglichen Verpflichtungen ergeben. Die gewerbliche Mietkaution wird oft als Bürgschaft einer Versicherung oder Bank geleistet oder als Geldbetrag hinterlegt. Bei einer Mietkautionsbürgschaft sparen Sie Liquidität, die sonst als Mietkaution mindestens für die Dauer des Mietverhältnisses gebunden wäre.

Jetzt Ihre Konditionen für gewerbliche Mietkautionsbürgschaft berechnen
Geschäftstreffen zur gewerblichen Mietkaution

Die wichtigsten Fragen:

  • Wie hoch darf die Kaution bei Gewerbe-Anmietungen sein?
  • In welcher Form kann eine gewerbliche Mietkaution geleistet werden?
  • Was ist eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft?
  • Gewerbliche Mietkautionsbürgschaft von der Bank oder von der Versicherung?
  • Wie schließe ich eine Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe ab?
  • Was kostet eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft?

Wie hoch darf die Kaution bei Gewerbe-Anmietungen sein?

Geschäftsmann gibt HandschlagAnders als bei privaten Mietverhältnissen ist die Kautionshöhe bei Gewerbemietverhältnissen nicht durch gesetzliche Bestimmungen geregelt. Sie ist daher frei verhandelbar und wird u.a. von Ihrem Verhandlungsgeschick, der aktuellen Marktlage und der Risikoeinschätzung durch den Vermieter beeinflusst. In Deutschland ist eine Mietkaution von drei Monatsmieten typisch, aber auch eine deutlich höhere Kaution ist möglich. Fünf bis sieben Kaltmieten sind von Gerichten bereits als zulässig beurteilt worden. Die Kaution ist in einigen Branchen, zum Beispiel der Gastronomie, oft höher als in anderen Branchen.

Und: Im Gegensatz zu privaten Mietverhältnissen ist der Vermieter bei gewerblichen Mietverhältnissen nicht verpflichtet, die Kaution anzulegen und zu verzinsen (es sei denn, dies wird ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart). Es ist daher wichtig, dass Sie alle Vereinbarungen zur Mietkaution in Ihrem Mietvertrag festhalten, da Sie und der Vermieter an diese dann gebunden sind.

Tipp: Wenn Sie eine Mietbürgschaft geben, ist ein Verlust Ihrer Kaution durch Veruntreuung oder Insolvenz des Vermieters ausgeschlossen. Mehr zur Mietkautionsbürgschaft erfahren Sie im Text weiter unten.

In welcher Form kann eine gewerbliche Mietkaution geleistet werden?

Die gewerbliche Mietkaution kann in verschiedenen Formen geleistet werden, abhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Mieters und den Vereinbarungen mit Ihrem Vermieter.

Typische Formen sind:

  1. Barkaution: Dies beinhaltet sowohl die Übergabe von Bargeld als auch die Einzahlung auf ein Treuhandkonto, das auf Ihren Namen geführt wird.
  2. Bankaval: Hierbei fungiert eine Bank als Bürge mit einem Zahlungsversprechen. Allerdings verliert diese Form in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Und das Aval kann Ihre Liquidität einschränken, weil es auf Ihre Kontokorrentlinie angerechnet wird.
  3. Private Mietbürgschaft: In diesem Fall tritt eine Privatperson als Bürge für Mietrückstände oder Sachschäden ein.
  4. Gewerbliche Mietkautionsversicherung bzw. Mietkautionsbürgschaft: Diese Option ist besonders vorteilhaft, da sie die Liquidität Ihres Unternehmens verbessern. Denn Sie müssen für die Kaution keine eigenen Geldmittel zur Verfügung stellen. Auf Bürgschaft.jetzt finden Sie die Angebote unterschiedlicher Versicherungen, die eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft anbieten. Sie können mit wenigen Klicks unkompliziert die Konditionen vergleichen.
Jetzt Bürgschaftsvertrag beantragen

Was ist eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft?

Drei Geschäftsleute besprechen die Höhe der gewerblichen Mietkaution
Eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft ist eine Alternative zur traditionellen Barkaution, bei der ein Bürge bei Forderungen des Vermieters Ihnen gegenüber eintritt. Der Bürge zahlt dabei „auf erstes Anfordern“ sofort an den Vermieter aus und fordert das Geld anschließend von Ihnen als Mieter zurück. Sollten Sie mit einer Zahlung an den Vermieter nicht einverstanden sein, müssen Sie das Geld per Gericht zurückfordern. Als Mieter schließen Sie diese Bürgschaft mit Zustimmung Ihres Vermieters ab und übergeben die Bürgschaftsurkunde bei Vertragsunterzeichnung. Am Ende des Mietverhältnisses wird die Bürgschaft abgerechnet, wobei der Bürge eventuelle Kosten begleicht und sich das Geld vom Mieter zurückholt. Für Sie als Mieter hat das den Vorteil, dass sie die Kautionssumme behalten und so ihre Liquidität stärken können, während der Bürgschaftsbeitrag als Betriebskosten steuerlich absetzbar ist. Bei der gewerblichen Mietkautionsbürgschaft gibt es keine Mindestlaufzeit; die Bürgschaft ist jederzeit kündbar.

Gewerbliche Mietkautionsbürgschaft von der Bank oder von der Versicherung?

Sowohl Banken als auch Versicherer können grundsätzlich in Frage kommen. Doch Banken ziehen sich aus dem Bereich zurück. Außerdem sind Versicherungen in aller Regel vorteilhafter: Ihre Mietkautionsbürgschaft wird nicht auf bestehende Kreditlinien angerechnet; Sie haben entsprechend mehr Liquidität zur Verfügung. Ferner sind Versicherer auch preislich deutlich attraktiver. Und mit Bürgschaft.jetzt können Sie ganz schnell die Konditionen unterschiedlicher Angebote miteinander vergleichen – so wissen Sie in Echtzeit, wie attraktiv eine Mietkautionsbürgschaft für Sie sein kann.

Jetzt in wenigen Klicks gewerbliche Mietbürgschaftskonditionen erfahren

Wie schließe ich eine Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe ab?

Um eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft abzuschließen, folgen Sie diesen Schritten:

  1. Geben Sie in wenigen Schritten die wichtigsten Informationen über Ihr Unternehmen auf Bürgschaft.jetzt ein.
  2. Sie erhalten auf Sie zugeschnittene Angebote. Sie wählen einfach das für Sie optimale Angebot aus.
  3. Bürgschaft.jetzt erstellt auf Basis Ihrer Angaben und Auswahl automatisch ein Angebot, das an Ihren ausgewählten Versicherer geschickt wird.
  4. Der Versicherer prüft abschließend den Antrag und stellt Ihnen dann den Bürgschaftsvertrag zur Verfügung.
  5. Sobald Sie eine Bürgschaft für eine gewerbliche Mietkaution benötigen, beantragen Sie diese beim Versicherer – der sie dann ausstellt und Ihnen (oder Ihrem Vermieter) als Mietsicherheit zuschickt.

Was kostet eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft?

Im Gegensatz zu einer Barkaution oder Bankbürgschaft, die entweder direkte Mittel aus Ihrem Betrieb bindet oder auf die Kreditlinie bei Ihrer Bank angerechnet wird, erfordert eine Mietkautionsversicherung lediglich die Zahlung einer jährlichen Prämie. Diese liegt zwischen x und y Prozent der Kautionssumme​​​​​​​​​​. Übrigens: Die Beiträge zur Mietkautionsbürgschaft sind steuerlich als Betriebskosten absetzbar.

Jetzt in Echtzeit Konditionen vergleichen

Fallbeispiel für gewerbliche Mietkautionsbürgschaft in München

Moderne Büroinnenansicht mit GlaswändenEin aufstrebendes IT-Unternehmen mit Sitz in München, das sich auf Softwareentwicklung für den Mittelstand spezialisiert hat, wächst und benötigt daher eine größere, neue Bürofläche. Das Unternehmen hat passende Fläche für eine monatlichen Miete von 4.000 Euro gefunden. Der Vermieter verlangt eine Mietkaution in Höhe von drei Monatsmieten, also insgesamt 12.000 Euro, als Sicherheit für mögliche Schäden oder Zahlungsausfälle.

Da das Unternehmen wegen des starken Wachstums nur über begrenzte liquide Mittel verfügt und diese lieber in den Ausbau des operativen Geschäfts investieren möchte, entscheidet es sich für eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft anstelle einer Barkaution. Hierbei wählt das Unternehmen eine Laufzeit von 36 Monaten für die Bürgschaft.

Die Mietkautionsbürgschaft wird von einer renommierten Versicherungsgesellschaft angeboten, die spezielle Gewerbebürgschaften anbietet und sich auf die Bedürfnisse von Unternehmen wie dem Münchner IT-Unternehmen spezialisiert hat. Dies gibt dem Vermieter die notwendige Sicherheit und schafft Vertrauen in die Geschäftsbeziehung.

Wer steckt hinter Bürgschaft.jetzt?

Alfons-Maria Gracher,
Geschäftsführer und Gründer

Kautionen und Bürgschaften sind unser Geschäft: Für unsere Kunden betreuen wir ein Ab­siche­rungs­volumen von rd. 17 Milliarden Euro und vermitteln jedes Jahr mehr als 2 Milliarden Euro Neugeschäft.

Damit sind wir Deutschlands führender Kautionsdienstleister und für die Anbieter eine gewichtige Stimme im Markt. Wir werden gehört – und nutzen das zum Vorteil unserer Kunden.