Das Wichtigste zur Vertragserfüllungsbürgschaft vorab

Die Vertragserfüllungsbürgschaft (oft auch als Ausführungsbürgschaft bezeichnet) wird häufig bei langen Herstellzeiten gefordert, wie sie zum Beispiel in der Bau- und Maschinenbaubranche üblich sind. Damit will Ihr Auftraggeber sicherstellen, dass vereinbarte Leistungen bis zur Endabnahme auch wirklich in vereinbarter Qualität und Umfang erbracht werden. Denn sollten Sie während der Bau- oder Herstellphase Insolvenz anmelden, deckt die Bürgschaft die zusätzlichen Kosten zum Beispiel für einen alternativen Bauherren oder Hersteller ab. Diese Bürgschaften werden von Banken oder Versicherungen ausgestellt und sind zum Beispiel in der Baubranche fester Bestandteil von Verträgen. Als Unternehmen erhalten in der Regel ohne die Vertragserfüllungsbürgschaft keinen Auftrag. Häufig wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach der Endabnahme durch eine Gewährleistungsbürgschaft abgelöst.

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Die wichtigsten Fragen:

  • Warum ist für mich eine Vertragserfüllungsbürgschaft sinnvoll?
  • Was beinhaltet eine Vertragserfüllungsbürgschaft?
  • Was ist eine kombinierte Vertragserfüllungsbürgschaft?
  • Wann endet eine Vertragserfüllungsbürgschaft?
  • Wo erhalte ich eine Vertragserfüllungsbürgschaft?
  • Wie hoch sollte eine Vertragserfüllungsbürgschaft sein?
  • Was kostet eine Vertragserfüllungsbürgschaft?

Warum ist für mich eine Vertragserfüllungsbürgschaft sinnvoll?

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist für Sie und Ihren Kunden insbesondere bei größeren Projekten mit langen Herstellzeiten sinnvoll. Dies ist häufig in der Baubranche sowie in Branchen wie dem Maschinen- und Anlagenbau-, dem Flugzeug- und Bahnbau der Fall. Denn durch die lange Zeitdauer mit häufig hohen Vorleistungen steigt für Ihren Auftraggeber das Risiko von Problemen und einer Insolvenz. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist zu empfehlen, wenn Ihr Auftraggeber Sicherheiten von Ihnen fordert. Er möchte damit sicherstellen, dass Sie den Auftrag auch tatsächlich durchführen können und das Auftragsausfallrisiko möglichst gering ist. Meist wird er daher einen Teil der Rechnungssumme zurückhalten. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine Alternative, weil Ihr Kunde keine Gelder zurückhalten kann – er hat als Sicherheit die Bürgschaft. Mit der Vertragserfüllungsbürgschaft verbessern Sie somit Ihre Liquidität während der Auftragsdurchführung. Und: In der öffentlichen Vergabe beispielsweise sind Vertragserfüllungsbürgschaften oft Voraussetzung, um sich im Insolvenzfall für die möglichen Mehrkosten eines teureren Auftragnehmers abzusichern. Das heißt: Ohne Vertragserfüllungsbürgschaft erhalten Sie gar nicht erst einen Auftrag.

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Was beinhaltet eine Vertragserfüllungsbürgschaft?

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert Ihren Auftraggeber vor finanziellen Risiken ab, sollten Sie insolvent werden oder Ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen. Dazu können beispielsweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung von Leistungen oder Vertragsstrafen zählen, weil sie zu spät oder nicht in vereinbarter Qualität liefern. Auch Ansprüche aus der Kündigung – sofern berechtigt – können damit abgesichert werden. Bei einer reinen Vertragserfüllungsbürgschaft gilt diese nur bis zur Abnahme einer Leistung, bei einer Kombination mit einer Gewährleistungsbürgschaft auch noch darüber hinaus.

Was ist eine kombinierte Vertragserfüllungsbürgschaft?

Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert bis zur Abnahme Insolvenzrisiken und Vertragsverletzungen ab. Das ist gerade bei langen Lieferzeiten wichtig, wie sie insbesondere in Branchen wie dem Baugewerbe und Maschinenbau typisch sind. Im Gegensatz dazu adressiert die Gewährleistungsbürgschaft Ansprüche Ihres Kunden nach der Abnahme, speziell für Mängelbeseitigung. In vielen Fällen werden beide Bürgschaftsarten in einer „kombinierten Vertragserfüllungsbürgschaft“ als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen miteinander verbunden.

Wann endet eine Vertragserfüllungsbürgschaft?

Die Laufzeit der Bürgschaft beginnt mit der Erteilung des Auftrags und gilt für die Dauer des zugrundeliegenden Projekts (also quasi die Herstelldauer) oder Vertrags. Die Bürgschaft endet mit der vorbehaltslosen Abnahme der Leistung durch Ihren Auftraggeber und muss dann von ihm zurückgegeben werden. Vertragserfüllungsbürgschaften werden in der Regel nicht verlängert; in Deutschland sind 95 Prozent der Vertragserfüllungsbürgschaften unbefristet.

Wo erhalte ich eine Vertragserfüllungsbürgschaft?

Vertragserfüllungsbürgschaften können bei einem Kreditinstitut oder einer Versicherung abgeschlossen werden, wobei Versicherungen oft geringere Sicherheitsanforderungen stellen – was entsprechend mehr Liquidität für Sie bedeutet. Nach Abschluss des Rahmenvertrags stellt der Bürge entsprechende Urkunden zur Verfügung, die an den Auftraggeber weitergegeben werden, um die volle Auszahlung von Abschlagszahlungen zu gewährleisten. Auf Bürgschaft.jetzt können Sie schon nach wenigen Klicks die Konditionen unterschiedlicher Anbieter einsehen und einen Vertrag beantragen. Versicherungen sind als Bürgen in aller Regel deutlich günstiger als Banken und flexibler.

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Wie hoch sollte eine Vertragserfüllungsbürgschaft sein?

Die übliche Höhe einer Vertragserfüllungsbürgschaft beträgt allgemein 10 Prozent des Auftragsvolumens. Sind Vertragsstrafen ebenfalls Gegenstand einer Vertragserfüllungsbürgschaft, so sind diese in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme angemessen. Bei öffentlichen Auftraggebern sollten die Vertragserfüllungsbürgschaften 5 Prozent der Auftragssumme nicht überschreiten, wie in § 9 Nr. 8 VOB/A vorgeschrieben. Allerdings wird in der Praxis häufig eine Größenordnung von 10 Prozent der Auftragssumme akzeptiert und rechtlich nicht beanstandet.

Allerdings kann es auch vorkommen, dass Auftraggeber zu hohe Sicherheitsleistungen in Form von Bürgschaften fordern – dabei haben Urteile von Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof Höchstgrenzen gesetzt. Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie derartige Forderungen Ihres Auftraggebers haben.

Was kostet eine Vertragserfüllungsbürgschaft?

Die Kosten für eine Vertragserfüllungsbürgschaft variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab wie Ihrer Bonität, dem Projekt, der Laufzeit u.a. Allgemein sind die Kosten abhängig von Ihrer Bonität. Die Jahresprämie beträgt aktuell zwischen 0,6 Prozent und 4 Prozent des Bürgschaftsrahmens. Allerdings liegt die Prämie selten oberhalb von 2,50 Prozent. Nutzen Sie Bürgschaft.jetzt, um in nur zwei Minuten Ihre konkreten Konditionen von namhaften Bürgschaftsanbietern zu erfahren.

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Wer steckt hinter Bürgschaft.jetzt?

Alfons-Maria Gracher,
Geschäftsführer und Gründer

Kautionen und Bürgschaften sind unser Geschäft: Für unsere Kunden betreuen wir ein Ab­siche­rungs­volumen von rd. 17 Milliarden Euro und vermitteln jedes Jahr mehr als 2 Milliarden Euro Neugeschäft.

Damit sind wir Deutschlands führender Kautionsdienstleister und für die Anbieter eine gewichtige Stimme im Markt. Wir werden gehört – und nutzen das zum Vorteil unserer Kunden.