Was ist eine Bürgschaft?
Viele Auftraggeber verlangen Sicherheiten von ihren Auftragnehmern in Form von Bürgschaften. Dies können beispielsweise Anzahlungsbürgschaften, Gewährleistungsbürgschaften oder Vertragserfüllungsbürgschaften sein. Typischerweise werden diese von Banken als „Aval“ gegeben. Der Nachteil: Das Volumen der Bankbürgschaften wird auf Ihre Kreditlinie angerechnet und schränkt dadurch Ihren Finanzierungsspielraum ein. Mit einer Kautionsversicherung erfüllen Sie den Wunsch Ihres Auftraggebers nach einer Bürgschaft, ohne Ihr Kreditlimit zu belasten. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Auswahl der passenden Lösung, sondern verschaffen Ihnen dank unseres Marktüberblicks die bestmöglichen Konditionen.
Welche Bürgschaftsarten werden angeboten?
- Anzahlungsbürgschaft (ANZ)
Die Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlungen geleisteter Anzahlungen gegen seinen Auftragnehmer werden durch eine Anzahlungsbürgschaft verbürgt.
- Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
Die Bauhandwerkersicherung bestimmt (regelt) die Absicherung von Zahlungsverpflichtungen und des Werklohnanspruches aus einem Werkvertrag.
Die Bauhandwerkersicherung ist in § 650f BGB geregelt (früher § 648a BGB).
- Bietungsbürgschaft (Bietung)
Die Bietungsbürgschaft ist die Sicherheit zur Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung. Wenn ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt wird, lässt sich der Auftraggeber eine Bietungsbürgschaft ausstellen.
- Vertragserfüllungsbürgschaft (VE)
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft (oder auch Ausführungsbürgschaft) sichert das Risiko ab, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen bis zur Abnahme nicht nachkommt. Dieses Risiko ist besonders groß, wenn beispielsweise lange Bauphasen vereinbart worden sind.
- Mängelgewährleistungsbürgschaft (MGL)
Auch nach Abnahme einer Leistung können während der Gewährleistungsfrist Mängel auftreten – beispielsweise Mängel im Bau. Damit der Auftraggeber sicher sein kann, dass der Auftragnehmer seiner Gewährleistungspflicht nachkommt, wird häufig eine Gewährleistungsbürgschaft (auch „Bürgschaft für Mängelansprüche“ genannt) gefordert.
Während die Vertragserfüllungsbürgschaft in der Regel die Leistungen bis zur Abnahme absichert, schützt die Gewährleistungsbürgschaft den Auftraggeber nach der Abnahme. Wir finden für beide Bürgschaften das beste Angebot für Sie. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
- Gewerbliche Mietkaution
Die gewerbliche Mietkation dient zur Absicherung finanzieller Ansprüche
aus dem Gewerbemietvertrag, wobei der Versicherer als Bürge für den Mieter
gegenüber dem Vermieter fungiert.
Wie beantrage ich Bürgschaften?
Nach Erhalt der Kreditzusage können Sie Bürgschaften bei Ihrem gewählten Versicherer beantragen. Einfach und unkompliziert - entweder mit einem Avalauftragsformular oder über das Kundenportal des Versicherers. Für den Avalauftrag per PDF können ggf. Gebühren anfallen. Die Nutzung der Online-Portale ist kostenlos.
Wie erfolgt die Abrechnung der Bürgschaften?
Sie zahlen einen Jahresbetrag und dieser ist unabhängig von der Anzahl der ausgestellten Bürgschaftsurkunden. Die Prämie wird jährlich stichtagsgenau fällig. Für den Avalauftrag per PDF können ggf. Gebühren anfallen. Die Nutzung der Online-Portale ist kostenlos.
Wie gebe ich Bürgschaften wieder zurück?
Nach Ablauf der Urkunde muss die Bürgschaft im Original an den Versicherer zurückgegeben werden.
Müssen Sicherheiten gestellt werden?
Unsere Kautionsversicherungsverträge werden alle blanko zur Verfügung gestellt, das heißt, es müssen keine Sicherheiten hinterlegt werden.
Wie kündige ich meinen Kautionsversicherungsvertrag?
Die Kündigung ist im Vertrag und/oder in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBs) des Versicherers geregelt.