Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?
Eine Gewährleistungsbürgschaft wird häufig im Bau und Handwerk eingesetzt. Sie sichert Ihren Auftraggeber für den Fall ab, dass Sie als ein Auftragnehmer nach der Abnahme eines Bauprojekts oder einer Werkleistung Ihren vertraglichen Verpflichtungen zur Beseitigung der Mängel u.a. beispielsweise wegen Insolvenz nicht nachkommen. Der Vorteil einer Gewährleistungsbürgschaft für Sie: Sie müssen nicht mehrere Jahre auf die Auszahlung der vollständigen Auftragssumme warten, weil Ihr Kunde einen Teil der Bezahlung als Sicherheitseinbehalt für mögliche Mängel während der Gewährleistungszeit einbehalten hat. So steht Ihnen die gesamte Liquidität des Auftragsvolumen nach Fertigstellung zur Verfügung.
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Wie funktioniert eine Gewährleistungsbürgschaft?
Bei einer Gewährleistungsbürgschaft bürgt ein Dritter, meist eine Bank oder eine Versicherung, für den Fall, dass Sie als Auftragnehmer Ihre Verpflichtungen aus Mängelansprüchen nicht erfüllen können. Dazu schließen Sie eine Kautionsversicherung ab, und der Bürge stellt eine Bürgschaftsurkunde aus. Diese erhält Ihr Auftraggeber. Sollte es Mängel geben, kann der Auftraggeber direkt den Bürgen in Anspruch nehmen, um die Mängelbeseitigungskosten zu decken.

Wie hoch darf eine Gewährleistungsbürgschaft sein?
Die Höhe einer Gewährleistungsbürgschaft beträgt in der Regel 5 Prozent der Auftragssumme. Diese Obergrenze ist durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) rechtlich geregelt. Abweichungen können möglich sein, sofern es vertraglich speziell vereinbart wurde.
Was ist der Unterschied zur Mängelgewährleistungsbürgschaft?
Die Begriffe Gewährleistungsbürgschaft und Mängelgewährleistungsbürgschaft werden oft synonym verwendet. Beide sichern die Haftung für Mängel nach der Abnahme eines Bau- oder Handwerkprojekts ab. Der Begriff Mängelgewährleistungsbürgschaft wird oft im Kontext der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) verwendet.
Was kostet eine Gewährleistungsbürgschaft?
Die Kosten für eine Gewährleistungsbürgschaft sind von der Bürgschaftssumme, Ihrer Bonität als Auftragnehmer und weiteren Faktoren abhängig. Typischerweise liegen die Kosten zwischen 0,35 und 2,5 Prozent der Bürgschaftssumme. Diese Prämie wird jährlich im Voraus an den Versicherer gezahlt. Banken haben in der Regel höhere Gebühren für eine Gewährleistungsbürgschaft und verlangen meist Sicherheiten.
Wer zahlt die Kosten für die Gewährleistungsbürgschaft?
Die Kosten für die Gewährleistungsbürgschaft tragen in aller Regel Sie als Auftragnehmer. Aber Sie profitieren von der relativ günstigen Bürgschaft, weil Sie sofort nach Projektabschluss die volle Rechnungssumme erhalten können – der Auftraggeber kann keinen Sicherheitseinbehalt mehr vornehmen.
Wann endet eine Gewährleistungsbürgschaft?
Im Regelfall endet die Bürgschaft mit dem Ende der Gewährleistungsfrist. Dann kann Ihr Kunde keine Mängel mehr geltend machen. Bei Verträgen nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) endet diese Frist nach vier Jahren, bei Verträgen nach BGB kann die Frist fünf Jahre betragen.

Alfons-Maria Gracher,
Geschäftsführer und Gründer
Mein persönlicher Tipp zur Gewährleistungsbürgschaft
Es ist wichtig zu wissen, dass die Verjährungen von Mängelbeseitigungsansprüchen und von Ansprüchen auf Zahlungen aus einer Gewährleistungsbürgschaft unabhängig voneinander laufen. Die Bürgschaftsansprüche verjähren deutlich kürzer als die Mängelansprüche. So können Ansprüche gegen einen Bürgen bereits verjährt sein, obwohl die fünfjährige Gewährleistungsfrist noch läuft. Als Auftragnehmer sollten Sie prüfen, ob Sie Bürgschaften, die wegen eingetretener Verjährung nicht mehr in Anspruch genommen werden können, zurückgeben sollten.
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