Was ist eine Vorauszahlungsbürgschaft?

Eine Vorauszahlungsbürgschaft, auch Anzahlungsbürgschaft genannt, dient dazu, Vorauszahlungen Ihres Auftraggebers an Sie als Auftragnehmer abzusichern. Die Bürgschaft stellt sicher, dass Ihr Auftraggeber seine Vorauszahlung zurückerhält, falls Sie den Vertrag nicht erfüllen oder insolvent werden. Sie wird häufig in Branchen wie dem Bauwesen, Maschinen- und Anlagenbau eingesetzt, wo hohe Materialkosten und Anzahlungen üblich sind. Die Bürgschaft deckt maximal 100 Prozent der Anzahlungssumme, welche wiederum etwa 30 Prozent der Gesamtauftragssumme umfasst (Abweichungen nach oben oder unten sind möglich).

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Warum benötige ich eine Vorauszahlungsbürgschaft?

Eine Vorauszahlungsbürgschaft ist besonders sinnvoll, wenn Sie hohe Anzahlungen von Ihren Auftraggebern erhalten und diese absichern müssen. Meist gilt dies für Unternehmen im Baugewerbe sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Ihre Auftraggeber verlangen diese Bürgschaft, um sicherzustellen, dass ihre Vorauszahlungen für den vorgesehenen Zweck verwendet werden und im Falle einer Nichterfüllung des Vertrags zurückerstattet werden. Der Vorteil für Sie: Sie haben die Liquidität der Anzahlung zur Verfügung. Damit können Sie für die Finanzierung Ihrer Materialien und Vorprodukte etc. eventuell auf teurere Finanzierungsinstrumente wie Kontokorrent verzichten.

Was kostet eine Vorauszahlungsbürgschaft?

Die Kosten für eine Vorauszahlungsbürgschaft variieren je nach Anbieter und Ihrer Bonität als Auftragnehmer. Banken berechnen in der Regel eine Provision zwischen 1,5 und 3 Prozent der Bürgschaftssumme. Versicherungsunternehmen bieten oft günstigere Konditionen und verlangen meist geringere oder – bei guten und sehr guten Bonitäten – auch gar keine Sicherheiten. Die Partner von Bürgschaft.jetzt stellen ihre Kautionsverträge alle blanko zur Verfügung – Sicherheiten sind nicht notwendig. Die Prämien der Kautionsversicherer für eine Vorauszahlungsbürgschaft sind meist günstiger als die Bankprovisionen. Sie betragen aktuell zwischen 0,4 und 2,5 Prozent des Bürgschaftsbetrags. Die Provision bzw. Prämie wird in der Regel jährlich im Voraus bezahlt.

Wer trägt die Kosten für eine Vorauszahlungsbürgschaft?

Die Kosten für eine Vorauszahlungsbürgschaft tragen in der Regel Sie als Auftragnehmer, weil Sie die Anzahlung fordern und daher die Bürgschaft als Sicherheit dafür erbringen müssen. In wenigen Fällen (und abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen) kann jedoch auch Ihr Auftraggeber die Kosten übernehmen.

Was ist bei Vorauszahlungen in Bezug auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu beachten?

Die VOB legt in § 16 Abs. 2 VOB/B fest, dass auf Verlangen Ihres Kunden eine Vorauszahlungsbürgschaft gestellt werden muss. Wörtlich heißt es: „Vorauszahlungen können auch nach Vertragsabschluss vereinbart werden; hierfür ist auf Verlangen des Auftraggebers ausreichende Sicherheit zu leisten.“

Wann muss eine Vorauszahlungsbürgschaft zurückgegeben werden?

Die Rückgabe der Vorauszahlungsbürgschaft erfolgt in der Regel, wenn Sie als Auftragnehmer Ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt haben. Dies kann nach Erreichen bestimmter Zwischenziele oder nach Abschluss des Projekts geschehen. Die genauen Bedingungen für die Rückgabe der Bürgschaft werden im Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber festgelegt.

Alfons-Maria Gracher,
Geschäftsführer und Gründer

Mein persönlicher Tipp zur Vorauszahlungsbürgschaft

Achtung: Bevor Sie die Höhe der Anzahlung – beispielsweise 50 Prozent des Gesamtauftragswerts – vertraglich mit Ihrem Kunden vereinbaren, sollten Sie die Konditionen der Versicherer prüfen. Denn viele Anbieter von Vorauszahlungsbürgschaften deckeln ihre Bürgschaften bei einer Quote wie zum Beispiel 30 Prozent des Gesamtauftragswerts. Das heißt, Sie sollten sicherstellen, dass Sie keine Vorauszahlung verlangen, die über der maximalen Höhe der Bürgschaft liegen würde.

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